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Stand: 05/2015

Dieses Dokument unterliegt der Qualitätssicherung

4. Anforderungen an Ersatzbaustoffe

Ersatzbaustoffe finden Anwendung im Hoch- und Tiefbau, beim Straßen-, Wege-, Schienenwege- und sonstigen Verkehrsflä-

chenbau, im Betonbau, im Garten- und Landschaftsbau, im Erdbau usw. Sie unterliegen Anforderungen an die Umweltver-

träglichkeit und an bautechnische Eigenschaften.

Die jeweiligen Anforderungen werden in der Anlage 1 dargestellt.

4.1. Umweltverträglichkeit

Für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Recycling-Baustoffen gelten die stoffspezifischen Regelungen für die je-

weiligen Anwendungsgebiete der Recycling-Baustoffe. Es werden Stoffkonzentrationen im Eluat bzw. Stoffgehalte im Fest-

stoff bestimmt, die für den Einbau von Ersatzbaustoffen festgelegt sind.

4.2. Bautechnische Anforderungen

Für die Bewertung der bautechnischen Anforderungen von Ersatzbaustoffen gelten die stoffspezifischen Regelungen für die

jeweiligen Anwendungsgebiete. Die Bekanntmachungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des

Innern sind zu berücksichtigen.

Unabhängig von den o.g. stoffspezifischen Regelungen sind nach diesen Richtlinien mindestens folgende bautechnischen

Anforderungen zu prüfen und zu bewerten:

Stoffliche Zusammensetzung

nach TP Gestein-StB, Teil 3.1.5 (M RC)

Korngrößenverteilung

nach DIN EN 933-1

Bodengruppe

nach DIN 18196, TL BuB-StB 09 Tab. 1 und 2

Frostempflindlichkeitsklasse

nach ZTV E-StB 09 Tab. 1

Die Prüfung hat jeweils an der Körnung zu erfolgen, die in Verkehr gebracht wird.

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