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Stand: 05/2015

Dieses Dokument unterliegt der Qualitätssicherung

3. Herstellung

3.1. Ausgangsstoffe

Als Ausgangsstoffe gelten mineralische Abfälle und Baustoffe, die der Wiederverwendung zugeführt werden können. Diese

fallen im Wesentlichen beim Rückbau bzw. Abbruch, Neu-, Aus- und Umbau von Straßen, Wegen, Flugplätzen, Schienenwe-

gen sowie sonstigen Verkehrsflächen, Hoch-, Tief- und Ingenieurbauten an. Das aufzubereitende Material kann in

a.

ungebundener Form

(z.B. als Dammbaustoff, Bodenaushub, Schotter aus Verkehrsflächen, Gleisschotter aus Schienenwegen,

Frostschutzschichten, sonstigen mineralischen Massen)

b.

hydraulisch gebundener Form

(z.B. als Fahrbahndecken, Platten, Bordsteine, Werksteine, Rohre, Mauerwerk, Beton- und Stahlbeton,

Betonschwellen)

c.

bituminös gebundener Form

(z.B. Asphaltaufbruch, Fräsgut)

gewonnen werden.

3.2. Anlieferung/Annahme

Eine Beurteilung und Vorsortierung im Hinblick auf die Verwertbarkeit ist bereits vor (z.B. auf Basis einer vorangegangenen

Bauwerksuntersuchung, durch kontrollierten Rückbau) bzw. bei der Anlieferung vorzunehmen. Im Zweifelsfall ist das Mate-

rial zurückzuweisen.

3.3. Lagerung/Aufbereitung

Die Ausgangsstoffe sind so zu lagern und aufzubereiten, dass die hergestellten Ersatzbaustoffe den Anforderungen dieser

Richtlinien entsprechen. Zur sicheren Einhaltung der Anforderungen an die herzustellenden Ersatzbaustoffe sind die Aus-

gangsstoffe zweckmäßig, d.h. in der Regel getrennt, zu lagern.

Die Mindestausstattung einer Aufbereitungsanlage soll aus einer Zerkleinerungs- und Siebanlage bestehen. Weitere Einrich-

tungen (z.B. Sortier-, Dosier- und Mischanlagen) richten sich nach Art und Menge der aufzubereitenden Stoffe sowie der

vorgesehenen Anwendungsgebiete.

Die Lagerung der Ersatzbaustoffe muss getrennt nach deren Anwendungsgebieten und den hergestellten Korngruppen/

Lieferkörnungen erfolgen. Hierbei muss sichergestellt werden, dass Qualitätsbeeinträchtigungen z.B. durch Verunreinigun-

gen, Entmischungen oder Vermischungen, verhindert werden.

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