Stand: 05/2015
Dieses Dokument unterliegt der Qualitätssicherung
5.2. Stationäre Anlagen / Lager- und Sammelplätze
Ersatzbaustoffe aus stationären Aufbereitungsanlagen sowie aus (semi-)mobilen Anlagen auf Lager- und Sammelplätzen
müssen im Rahmen einer regelmäßigen Güteüberwachung entsprechend dem Verfahren dieser Richtlinien überwacht wer-
den. Das Verfahren besteht aus
dem Eignungsnachweis
der Eigenüberwachung (werkseigene Produktionsprüfung (WPK))
des Anlagenbetreibers
der Fremdüberwachung.
5.2.1. Eignungsnachweis
Der Eignungsnachweis ist vor Aufnahme der regelmäßigen Güteüberwachung durch Vorlage
eines Verzeichnisses der Ausgangsstoffe (Anlage 2)
eines Sortenverzeichnisses (Anlage 2)
eines Aufnahmeberichtes/Eignungsnachweis (Anlage 2)
und eines Prüfberichtes
zu erbringen.
Der Eignungsnachweis besteht aus einer Erstprüfung und einer Betriebsbeurteilung. Bei der Betriebsbeurteilung ist insbe-
sondere zu prüfen, ob die vorhandenen Betriebseinrichtungen, das Personal und der Betriebsablauf die Gewähr für die Her-
stellung von Ersatzbaustoffen gleichbleibender Qualität bieten, und die im Rahmen der WPK geforderten Prüfungen durch-
geführt werden können.
Der Eignungsnachweis ist einmalig für jeden Aufbereitungsort zu erstellen.
Der Eignungsnachweis ist durch eine Prüfstelle gemäß Ziffer 5.2.3 durchzuführen.
5.2.2 Eigenüberwachung/Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Eingangskontrolle
Der Betreiber der Aufbereitungsanlage und/oder des Lager-/Sammelplatzes hat durch Eingangskontrollen sicherzustellen,
dass keine unzulässig umweltbelastenden Stoffe in den Aufbereitungsprozess gelangen. Bei der Anlieferung der Ausgangs-
stoffe ist zu prüfen,
ob es sich bei der Anlieferung um eine zugelassene Stoffgruppe handelt,
ob das getrennt angefallene Material nach Stoffgruppen getrennt ist,
ob Zweifel an der Umweltverträglichkeit des angelieferten Materials besteht.
Im Zweifelsfall ist vom Anlieferer der Nachweis der Umweltverträglichkeit gegebenenfalls durch chemische Analysen (Vor-
Ort-Prüfung) zu erbringen. Werden diese Forderungen nicht erfüllt, ist das Material abzuweisen.
Die Ergebnisse der Eingangskontrolle sind für jede Lieferung/Baustelle getrennt in einem Betriebstagebuch zu sammeln und
im Werk aufzubewahren.
Die bei der Eingangskontrolle als verwendbar angesehenen Stoffe sollen bis zur Aufbereitung möglichst nach Sorten ge-
trennt gelagert werden.
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